Für die Ausführungen von Rechtsanwältin G.________ betreffend die Zivilklage ihrer Mandantin wird auf das Protokoll der Berufungsverhandlung verwiesen (pag. 2336). Namens und auftrags der Straf- und Zivilklägerin 1 wurde eine Genugtuung von CHF 1’200.00, nebst Zins zu 5% seit dem 30. Oktober 2021 beantragt (pag. 2336). 36.3 Straf- und Zivilklägerin 2 Für die Ausführungen von Rechtsanwältin G.________ betreffend die Zivilklage ihrer Mandantin wird auf das Protokoll der Berufungsverhandlung verwiesen (pag. 2336).