36. Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 36.1 Straf- und Zivilklägerin 3 128 Für die Ausführungen von Fürsprecherin I.________ betreffend die Zivilklage ihrer Mandantin wird auf das Protokoll der Berufungsverhandlung verwiesen (pag. 2337). Namens und auftrags der Straf- und Zivilklägerin 3 wurde eine Genugtuung von CHF 500.00, nebst Zins zu 5% seit dem 20. März 2021 beantragt (pag. 2337). 36.2 Straf- und Zivilklägerin 1 Für die Ausführungen von Rechtsanwältin G._