127 Einreise in die Schweiz sowie ein Einreiseverbot für den ganzen Schengen-Raum nach sich (BGE 146 IV 172 E. 3.2.3). Der Beschuldigte ist CG.________ (Land) Staatsangehöriger und gilt damit als Drittstaatsangehöriger im Sinn von Art. 3 Ziff. 4 SIS-II-Verordnung. Er hat sich unter anderem der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Dabei handelt es sich um Verbrechen, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 bzw. 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.