Dem Sachgericht kommt bei der Festlegung der Dauer der Landesverweisung ein weites Ermessen zu (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2022 vom 08. Februar 2023 E. 9.2.2). Der Beschuldigte wurde wegen zahlreicher Delikte schuldig erklärt, wobei vier der begangenen Taten Katalogdelikte gemäss Art. 66a StGB darstellen. Das Verschulden für diese Taten wurde im Rahmen der Strafzumessung zwar noch als mittelschwer eingestuft. Allerdings ist zu beachten, dass die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Beschuldigten angesichts seiner wiederholten Deliktsbegehung von Katalogtaten erheblich ist.