18 Abs. 1 StGB. Dass diese Aufzählung abschliessend ist und die verminderte Schuldfähigkeit nicht zu berücksichtigen ist, hat das Bundesgericht in BGE 144 IV 168 E. 1.4.2. bzw. im Urteil 6B_1087/2020 vom 25. November 2020 E. 5.4.2.1 klargestellt. 32.3.8 Gesamtwürdigung Der Beschuldigte hat mehrere schwere Straftaten begangen, für die er unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde, wobei die schwere