1179). Den Führungsbericht des Regionalgefängnisses AL.________ vom 29. Februar 2024 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte durch starke Selbstüberschätzung, Schwierigkeiten bei der Selbstreflexion und einer ablehnenden Haltung gegenüber Hinweisen und Rückmeldungen auffiel. Zudem fehlt es dem Beschuldigten immer noch an Einsicht in seine bisherigen Delikte (pag. 2028 f.). Gemäss Risikoabklärung vom 14. März 2024 ist das Risikopotential nach wie vor sehr hoch (pag. 2097). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung und obschon der Beschuldigte seit mehreren Monaten in der Haft und im vorzeitigen Massnahmenvollzug