Angesichts seines noch jungen Alters ist diese Delinquenz eindrücklich und in ihrer Gesamtheit als erheblich zu bezeichnen. Unter Verweis auf die im Rahmen der Strafzumessung behandelten Täterkomponenten ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte trotz laufendem Strafverfahren weiterdelinquiert hat. Gemäss psychiatrischem Gutachten vom 1. September 2022 ist das Rückfallrisiko des Beschuldigten für Sexualstraftaten, Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Eigentumsdelikte als hoch einzuschätzen (pag. 1178 ff.).