Rechtsordnung ist dem Strafregisterauszug vom 12. November 2024 (pag. 2193) zu entnehmen, dass der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. Juni 2022 wegen versuchter Nötigung und Zechprellerei rechtskräftig verurteilt wurde. Der Beschuldigte hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz damit wiederholt und zuletzt massiv missachtet. Angesichts seines noch jungen Alters ist diese Delinquenz eindrücklich und in ihrer Gesamtheit als erheblich zu bezeichnen.