(Land) nicht erhältlich sein werden (pag. 2308, Z. 31), fehl, zumal fraglich ist, inwieweit der Beschuldigte dies als medizinischer Laie nach einer kurzen Internetrecherche (pag. 2308, Z. 40) überhaupt beurteilen kann. Die gesundheitlichen Probleme des Beschuldigten stehen einer Landesverweisung nicht entgegen. So ist AY.________ (Land) als aufstrebendes Wirtschaftsland zu bezeichnen und verfügt über eine gute Gesundheitsversorgung. Im Jahre 2003 wurde in AY.________ (Land) ein neues nationales Krankenversicherungssystem (BQ.________ (Bezeichnung)) eingeführt, das die Gesundheitsversorgung im gan-