745]) und alle drei Wochen eine Depotspritze Abilify (400 mg, Akten BVD, pag. 888). Welche Medikamente der Beschuldigte in der Zukunft benötigen wird, kann zurzeit (abgesehen von der erwartungsgemässen Fortsetzung der Behandlung mit Abilify oder einem gleichwertigen Medikament) nicht mit Sicherheit beurteilt werden. Insoweit gehen die im Berufungsverfahren durch den Beschuldigten vorgebrachten Argumente, dass die von ihm benötigten Medikamente in AY.________ (Land) nicht erhältlich sein werden (pag.