Auch die bereits längere Zeit in Haft respektive vorzeitig angetretenen Massnahmenvollzug konnte bisher nicht dazu beitragen, dass der Beschuldigte eine weitergehende Krankheitseinsicht erlangt oder eine entsprechende Persönlichkeitsentwicklung durchgemacht hat. Der Beschuldigte bedarf weiterhin einer medikamentösen Behandlung, zuletzt im Zeitraum von März bis Juni 2024 mit den Medikamenten Risperdal (4 mg), Cipralex (10 mg, später eingestellt [Akten BVD, pag. 745]) und alle drei Wochen eine Depotspritze Abilify (400 mg, Akten BVD, pag.