Zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung befand sich der Beschuldigte nach wie vor im vorzeitigen Massnahmenvollzug, wobei er das Medikament Abilify monatlich als Depotspritze verabreicht bekommen hat. Daneben leidet der Beschuldigte an einer Kokainabhängigkeit und einem schädlichen Gebrauch von Ecstasy (pag. 1104 ff.). Indessen ist der Beschuldigte diesbezüglich nicht krankheitseinsichtig. So gab er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14.-16. Juni 2023 sinngemäss zu Protokoll, dass er sich als geheilt erachte (pag. 1510, Z. 22 ff.).