2321, Z. 30). Er ging offenbar auch nur zeitweise einer Erwerbstätigkeit nach, weshalb er seit dem 19. Juni 2019 auch vom Sozialdienst unterstützt werden musste (pag. 741 f.). Daneben gab der Beschuldigte mehrfach an, auch von seiner Mutter und seinem Stiefvater finanziell unterstützt worden zu sein (pag. 1510, Z. 13 f.). Unter den genannten Umständen kann bisher nicht von einer erfolgreichen Integration in die Arbeitswelt gesprochen werden. Dem Betreibungsregisterauszug vom 6. November 2024 kann ferner entnommen werden, dass gegen den Beschuldigten zahlreiche Verlustscheine und Betreibungen vorliegen.