Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Ex-Freundin des Beschuldigten diesen auch wegen Beschimpfung angezeigt hat (vgl. AKS Ziff. 9). Gleiches gilt im Übrigen für die Mutter und den Stiefvater des Beschuldigten, welche am 25. August 2019 (Mutter) respektive am 2. September 2019 (Stiefvater) Strafanträge gegen den Beschuldigten wegen Betrug, Nötigung, Tätlichkeit, Veruntreuung und Drohung stellten (amtliche Akten PEN 21 577, pag. 62 und 121). Anlässlich der Befragung führte die Mutter aus, das Verhältnis zu ihrem Sohn sei kompliziert.