115 deutung. Sie – seine Familie – seien in den kritischen Momenten eine wichtige Stütze gewesen (pag. 2034). In ähnlicher Weise äusserte sich mit Schreiben vom 2. März 2024 auch der Stiefvater des Beschuldigten, wonach man bereits im Jahr 2021 den Schutz des Beschuldigten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beantragt habe. So lange dieser in der Schweiz, umgeben von seiner Familie, bleiben könne, werde es besser werden. Durch die Trennung werde zudem die Schwester des Beschuldigten schwer belastet (pag. 2038).