(Land) möglich, körperlich nicht belastbare Arbeiten auszuführen, was er sich vorstellen könne. Auf die Erklärung hin, dass es nun in erster Linie um die Behandlung der Schizophrenie gehe und eine Ausbildung erst auf einen späteren Zeitpunkt hin in Frage komme, führt der Beschuldigte aus, dass er bereits viel gelernt habe und viel wisse (Akten BVD, pag. 894). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte hierzu aus, dass er habe besprechen wollen, was für Möglichkeiten er in der Schweiz habe. Freiwillig nach AY.________ (Land) gehen möchte er jedoch nicht, es sei nur eine Frage gewesen (pag. 2310 f., Z. 30 ff.)