112 32. Erwägungen der Kammer zur Landesverweisung 32.1 Ausländereigenschaft, Vorliegen einer Katalogtat Als CG.________ (Land) Staatsbürger ist der Beschuldigte Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wird unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Schändung nach Art. 146, 187 und 189 aStGB und damit gleich wegen mehreren Katalogtaten im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB schuldig gesprochen, was grundsätzlich die obligatorische Landesverweisung zur Folge hat.