30. Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB verweist das Gericht einen Ausländer der wegen Betrug, sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung oder Schändung verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe, für fünf bis fünfzehn Jahre aus der Schweiz. Die obligatorische Landesverweisung ist damit grundsätzlich unabhängig von der konkreten Tatschwere (BGE 146 IV 105 E. 3.4.1;