Hierbei stand der Fokus jedoch, obwohl sich dies gerade als notwendig gezeigt hat, nicht auf der Behandlung der schizophrenen Grunderkrankung. Deren Behandlung wird gemäss Dr. med. AP.________ voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Treffend hielt denn auch bereits die Vorinstanz fest, dass allein schon mit Blick auf das breit gefächerte Störungsprofil des Beschuldigten klar sei, dass eine erfolgsversprechende Therapie mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde (pag.