________ führte im Gutachten vom 1. September 2022 aus, die Behandlungsdauer sei erfahrungsgemäss sehr unterschiedlich. Diese könne von einigen Wochen bis zu Monaten oder Jahren dauern. Die individuellen Verläufe seien sehr unterschiedlich. Für die festgestellte psychische Störung gebe es eine Behandlung, welche die Rückfallgefahr senken könne.