oder der Klinik BN.________ geeignete Vollzugseinrichtungen für den Vollzug einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB vorhanden, welche zudem auch vielseitige Arbeitsintegrationsmassnahmen mit unterschiedlichen Sicherungsstufen für Menschen mit schizophrenen Erkrankungen anbieten (pag. 1188). Seitens den BVD wurden im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs mehrere Massnahmenanstalten angefragt, wobei die Kliniken BG.________ und BB.________ sich nicht bereit zeigten, den Beschuldigten unter dem Titel einer Massnahme nach Art. 61 StGB aufzunehmen (Akten BVD, pag. 502 respektive pag. 518).