Weiter hat der Beschuldigte die einschlägigen Sexualstraftaten bei drei zeitlich auseinanderliegenden Gelegenheiten gegenüber drei unterschiedlichen Personen in drei unterschiedlichen Situationen verübt. Wie Dr. med. AP.________ ausführte, zeigt sich die hebephrene Symptomatik des Beschuldigten insbesondere auch durch dessen auffallend inadäquate Emotionalität und inadäquate Verhaltensweise mit einer Tendenz zur raschen Bedürfnisbefriedigung. Demnach missachtete der Beschuldigte durch die Ei- gentums- und Sexualdelikte entsprechend seinem Krankheitsbild in mehreren Fällen die Rechtssphären Dritter zur Befriedigung eigener Interessen.