101 einer dauerhaften Behandlung bestehe. Die Behandlung einer Schizophrenie beinhalte eine Psychotherapie und schwerpunktmässig pharmakologische Behandlung (pag. 1186 f.). Am besten geeignet für die Reduktion der Rückfallwahrscheinlichkeit sei eine Massnahme, welche eine Sicherung der pharmakologischen Behandlung und Kokainabstinenz garantiere und gleichzeitig milieutherapeutische und sozioedukative Lernprozesse ermögliche. Eine Massnahme nach Art. 61 StGB sei dann geeignet, wenn flankierend eine regelmässige und intensive forensisch-psychiatrische ambulante Behandlung gegeben sei (pag.