fest, dass für die festgestellten psychischen Störungen eine Behandlungsmöglichkeit bestehe, welche die bestehende Rückfallwahrscheinlichkeit senken könne. So könne bei einem Drittel der betroffenen Personen mit einer schizophrenen Erkrankung durch eine adäquate Behandlung mit einer vollständigen und dauerhaften Remission der Symptomatik gerechnet werden. Bei einem weiteren Drittel würden Episoden der Beeinträchtigung weiterhin bestehen, eine autonome Gestaltung des Arbeits- und Privatlebens sei aber möglich, während bei einem letzten Drittel die Notwendigkeit