Neben der medikamentösen Behandlung sei eine Psychotherapie, sowohl im Einzel- und gegebenenfalls auch in einem Gruppensetting, indiziert. Im Fokus stehe dabei die Verminderung der individuellen Vulnerabilität, die Verringerung der negativen Einflüsse äusserer Stressoren, die Verbesserung der Lebensqualität, die Verringerung der Krankheitssymptomatik und die Verbesserung der Kommunikation und Krankheitsbewältigung (pag. 1180). Die Massnahmenbedürftigkeit und -notwendigkeit wurde vom Beschuldigten denn auch nicht generell bestritten.