_ keine Alternativen oder Ergänzungen zur Anordnung einer strafrechtlichen Massnahme, um die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen strafbaren Handlungen ausreichend positiv zu beeinflussen (pag. 1180; pag. 1187 ff.). Zur Vermeidung weiterer Delikte sei eine adäquate psychiatrische und psychopharmakologische, insbesondere antipsychotische Depotbehandlung in einem die Suchtmittelabstinenz kontrollierenden Setting notwendig. Neben der medikamentösen Behandlung sei eine Psychotherapie, sowohl im Einzel- und gegebenenfalls auch in einem Gruppensetting, indiziert.