826 und pag. 851). Wie sich auch anlässlich der Berufungsverhandlung zeigte, neigt der Beschuldigte weiterhin dazu, die begangenen Taten zu verharmlosen und die Verantwortung von sich zu weisen (pag. 2320, Z. 17). Die in den Vollzugsakten erwähnten Disziplinarmassnahmen zeigen zudem, dass noch keine vollständige Internalisierung von Regeln und Normen stattgefunden hat (Akten BVD, pag. 813). Nichts anderes führen denn auch die BVD in ihrer Stellungnahme vom 19. November 2024 (Akten BVD, pag. 1021 ff.) sowie das Massnahmenzentrums AM.________ in ihrer Massnahmendokumentation vom 12. November 2024 (Akten BVD, pag.