Konkludierend hielt Dr. med. AP.________ im Gutachten vom 1. September 2022 fest, dass ohne Therapie oder andere risikosenkende Massnahmen eine langfristige Rückfallfreiheit eher unwahrscheinlich und die Rückfallgefahr als so relevant zu betrachten sei, dass risikosenkende Massnahmen klar indiziert seien. Ohne beschützenden und sichernden Rahmen und eine adäquate Behandlung sei die Rückfallgefahr für Sexualstraftaten, Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes und Eigentumsdelikte als hoch einzuschätzen (pag. 1179, pag. 1184 f). Die Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit der Begutachtung durch Dr. med.