Gemäss Gutachter falle dieses Ergebnis eher tief aus, da die schizophrene Erkrankung an sich ein protektiver Faktor sei, weil diese mit einer erhöhten Achtsamkeit des Gesundheitssystems auf das Verhalten des Beschuldigten verbunden sei. Dies sei in der Folge mittels individueller Risikofaktoren zu korrigieren (pag. 1184).