Demnach wurden 15% respektive 12% der Straftäter, welche derselben Risikokategorie zugewiesen wurden, in besagtem Zeitraum von 7 respektive 10 Jahren erneut wegen eines Gewaltdelikts (einschliesslich Sexualdelikten) angeklagt oder verurteilt. SO- RAG erlaubt jedoch keine Unterscheidung nach leichten oder schweren Gewaltdelikten (pag. 1161 ff.). Gemäss Gutachter falle dieses Ergebnis eher tief aus, da die schizophrene Erkrankung an sich ein protektiver Faktor sei, weil diese mit einer erhöhten Achtsamkeit des Gesundheitssystems auf das Verhalten des Beschuldigten verbunden sei.