a StGB vor, welche in einem kausalen Zusammenhang mit den diagnostizierten schweren Störungen stehen. Ob diese eine stationäre therapeutische Massnahme zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung im engeren Sinne zu prüfen (E. V.29.5 hiernach). 29.3 Legalprognose/Rückfallgefahr Dr. med. AP.________ setzte zur Risikobeurteilung des Beschuldigten im Gutachten vom 1. September 2022 mehrere Prognoseinstrumente ein: