Ignorieren der Folgen des eigenen Verhaltens, unrealistische oder lediglich kurzfristige Zukunftspläne und Handlungsstrategien, die Unfähigkeit das Verhalten im Strafverfahren zu kontrollieren und die Tendenz, andere für eigenes Fehlverhalten verantwortlich zu machen, zuzuordnen sind. Zudem gebe es für die Zeit der vorgeworfenen Sexualstraftaten deutliche Hinweise auf eine akute Kokainintoxikation mit dazugehörigen sprachlichen, Verhaltens- und motorischen Auffälligkeiten des Exploranden.