im Gutachten vom 1. September 2022 stehen diese Taten in einem direkt kausalen Zusammenhang mit den diagnostizierten psychischen Störungen (pag. 1186). Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass der hebephrenen Grunderkrankung die beim Beschuldigten auffallende inadäquate Emotionalität und inadäquate Verhaltensweise mit einer Tendenz zur raschen Bedürfnisbefriedigung, die geringe Bereitschaft/Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme mit unrealistischen Einschätzungen/