Insgesamt sei die Problematik im Vergleich mit Personen dieser Diagnosekategorie als schwergradig einzustufen, auch wenn derzeit kein Drogenkonsum vorliege. Die Verhaltensauffälligkeiten in den Regionalgefängnissen würden ein deutliches, insbesondere sexuell desorganisiertes Verhalten zeigen (pag. 1181). Zusammenfassend liege aus psychiatrischer Sicht eine schwere psychische Störung vor (pag. 1174). Der Beschuldigte habe auch zu den Tatzeitpunkten an der erwähnten Schizophrenie, an einer Kokainabhängigkeit mit kontinuierlichem Konsum und einem schädlichen Gebrauch von Ecstasy gelitten.