diagnostizierte dem Beschuldigten im Gutachten vom 1. September 2022 eine undifferenzierte Schizophrenie mit stabilem Residuum (Negativsymptomatik) gemäss ICD-10 F 20.32, eine Kokainabhängigkeit, abstinent in aktuell beschützter Umgebung gemäss ICD-10 F 14.21 und einen Status nach schädlichem Gebrauch von Ecstasy gemäss ICD-10 F 15.10 (pag. 1181).