97 Bei dieser umfangreichen Dokumentation über das aktuelle Massnahmebedürfnis des sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindenden Beschuldigten erübrigt es sich, ein zeitlich aktuelleres Gutachten über den Beschuldigten einzuholen, zumal die Verlaufsberichte die gutachterlichen Ausführungen grundsätzlich bestätigen.