_ im Rahmen der Anlassdelikte sowie des Strafverfahrens einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Vor dem Hintergrund der erfolgten Abklärungen sowie des Weiteren klinischen Eindrucks sei immer deutlicher geworden, dass die beschriebenen Auffälligkeiten der schizophrenen Grunderkrankung zugeordnet werden, bzw. anhand dieser erklärt werden können. Aktuell seien die beim Beschuldigten in der Persönlichkeit verankerten Risikoeigenschaften unter Berücksichtigung ihrer Risikorelevanz deutlich (unverändert) ausgeprägt. Kompensationsfähigkeiten seien gleichzeitig erst in geringem Ausmass (leichte Verbesserung) vorhanden.