95 Der Beschuldigte sei freundlich, teilweise gar unterwürfig aufgetreten. Es scheine dem Beschuldigten wichtig gewesen zu sein, einen guten Eindruck zu machen. Sowohl in der Schule als auch in der Ausbildungswerkstätte sei er auf eine 1:1 Betreuung angewiesen gewesen, was er genossen habe. Er habe kontrolliert und angepasst gewirkt.