So sei die Medikation aus Sicht des MZU (nach einer Supervision durch Frau Dr. BI.________) noch nicht optimal, weshalb eine Verlegung in ein psychiatrisches Klinik-Setting und die dortige Behandlung der Schizophrenie (idealerweise in einem Gruppensetting mit anderen Schizophreniepatienten) empfohlen werde. In der Folge wurde der Beschuldigte mit Verfügung vom 16. August 2024 temporär in die FTK (im Regionalgefängnis AL.________, UPD Bern) verlegt (pag. 2118).