2050 f.) Die BVD habe bereits mit Schreiben vom 3. August 2023 Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Massnahme nach Art. 61 StGB geäussert und teile nun mit, dass sich im Verlauf des Vollzugs im Massnahmenzentrum für junge Erwachsene gezeigt habe, dass es dringend indiziert erscheine, dass die A.________ diagnostizierte deliktrelevante Schizophrenie in einem geeigneten klinischen Setting umfassend behandelt werde. Die BVD halten es aber für möglich, dass die eben erwähnte klinische Behandlung der Grunderkrankung – je nach Verlauf – mehrjährig sein werde, weshalb es bereits auch zeitlich kaum realistisch erscheine, dass A.___