93 28.14 E-Mail der BVD an das Obergericht vom 19. Juni 2024 (pag. 2049.001). Das Massnahmenzentrum AM.________ habe gegenüber den BVD bestätigt, dass der Beschuldigte nicht in das Setting passe. Dieser falle unter dem anderen persönlichkeitsgestörten Klientel stark auf und werde teilweise auch die Zielscheibe von Mobbing. Der Beschuldigte sei temporär zur Einstellung der Medikamente in die Forensisch-Psychiatrische Station Etoine der UPD Bern zu verweisen. 28.15 Schreiben der BVD an das Obergericht vom 26. Juni 2024 (pag. 2050 f.)