_ sei aber auch schwer einschätzbar. Es stelle sich die Frage, wie das ruhige Verhalten im Vollzug mit den Delikten vereinbar sei. Diese beiden Seiten des Beschuldigten gelte es noch zu bearbeiten. So habe der Beschuldigte etwa im Massnahmenzentrum zwei junge Frauen nach deren Telefonnummer und Ausgehverhalten gefragt. Auch die störungsorientierte Therapie sei noch nicht abgeschlossen. Es müsse vermehrt Psychoedukation, das Verständnis über das Störungsbild und die notwendige Medikation angegangen werden. Der Beschuldigte nehme die Medikamente, weil er dies müsse, ohne zu verstehen, was dabei passiere.