1893 ff.). 28.11 Aktennotiz der BVD anlässlich der Vollzugsplanungssitzung (nachfolgend: VPS) vom 6. März 2024 im Massnahmenzentrum AM.________ (Akten BVD, pag. 770 f.). Anlässlich der VPS wurde festgehalten, dass sich der Beschuldigte in der Schule und bei der Arbeit gut verhalten habe. Dieser sei freundlich und kritikfähig. Konflikte in der Wohngruppe habe man gut lösen können. Dieser halte sich grundsätzlich an die Regeln und sei medikamentencompliant. Die Deliktarbeit befinde sich noch am Anfang, da Herr A.________ die Tragweite seiner Delikte noch nicht vollumfänglich klar sei. Herr A.________ sei aber auch schwer einschätzbar.