(Fachpsychologin FSP für Psychotherapie und Neuropsychologie) neuropsychologisch abgeklärt. Anlässlich der Untersuchungen des kooperativen Beschuldigten wurden mehrere kognitive Leistungseinschränkungen festgestellt. Insbesondere Verständnisprobleme hätten zu einer Überschätzung der kognitiven Leistungen geführt. Insgesamt habe eine leichte bis mittelschwere neuropsychologische Störung mit Ein-