Er erhoffe sich, dass durch eine erfolgreiche Massnahme von einer Landesverweisung abgesehen werde. Eine Behandlungsbedürftigkeit sei eindeutig gegeben, eine Behandlungswilligkeit sei ebenfalls gegeben. Die Behandlungsfähigkeit sei in der Abklärungsphase zu beurteilen. 28.10 Neuropsychologische Untersuchung, Bericht vom 31. Oktober 2023 (pag. 1929 ff.). Am 31. Oktober 2023 wurde der Beschuldigte durch lic. Phil. BF.________ (Fachpsychologin FSP für Psychotherapie und Neuropsychologie) neuropsychologisch abgeklärt.