Der Beschuldigte habe angegeben, seine Sicht auf die Delikte geändert zu haben. Mittlerweile sehe er ein, dass er die Körperhaltung als ablehnend hätte werten müssen. Es sei aber nicht klar, ob diese Aussage rein strategisch gewesen sei. Die Aussagen des Beschuldigten seien in den verschiedenen Bereichen mässig konsistent gewesen. Nach seinen Delikten befragt, habe er anfangs nur die Zechprellerei genannt und erst auf Nachfrage auch die Sexualdelikte. Für die Massnahme habe der Beschuldigte eine hohe Motivation gezeigt. Er erhoffe sich, dass durch eine erfolgreiche Massnahme von einer Landesverweisung abgesehen werde.