Allenfalls würde er das Massnahmenzentrum Uitikon bzw Bitzi empfehlen. 28.8 Aktennotiz «Klientenvorstellung im Massnahmenzentrum AM.________» der BVD vom 3. Oktober 2023 (pag. 1898) Die BVD hielten fest, dass der Beschuldigte im Rahmen einer Abklärungsphase im Massnahmenzentrum AM.________ aufgenommen werde. Der Beschuldigte werde als massnahmebedürftig und aktuell auch als massnahmewillig eingeschätzt. Die Massnahmenfähigkeit werde hingegen in Frage gestellt, weshalb die Probezeit länger als üblich dauern soll. Eine Berufslehre könne erst in einem Jahr begonnen werden.