__ umzugehen (höheres Sicherheitsdispositiv, längerer Verbleib im geschlossenen Vollzug möglich). Noch besser wäre allerdings eine Massnahme nach Art. 59 StGB, bspw. im Massnahmenzentrum Bitzi. Dort würde Herr BE.________ Herrn A.________ am ehesten sehen. 28.7 E-Mail von Herr BE.________, Massnahmenzentrum BB.________, an die BVD vom 26. September 2023 (Akten BVD, pag. 518). Mit E-Mail vom 26. September 2023 wurde mitgeteilt, dass das Massnahmenzentrum BB.________ für den Beschuldigten nicht die geeignete Institution darstelle.