Zudem sei bei Sexualstraftätern die Therapie essenziell und aus den Akten sei bei Herrn A.________ wenig Bereitschaft diesbezüglich erkennbar. Dies müsste genau angeschaut werden und bei negativem Verlauf würde man viel Zeit verlieren. Im MZ BB.________ würden zudem gemäss Konzept rasch Lockerungen anstehen, was er bei Herrn A.________ auch als schwierig einschätze. Aus Sicht von Herrn BE.________ wäre das MZ AM.________ besser geeignet, um mit dem Störungsbild und dem Rückfallpotenzial von Herrn A.________ umzugehen (höheres Sicherheitsdispositiv, längerer Verbleib im geschlossenen Vollzug möglich).