90 Setting einer Massnahme nach Art. 61 StGB höchst unsicher. Man könne so aber prüfen, ob die Bereitschaft bei den drei bestehenden Einrichtungen für junge Erwachsene bestehe und bei Bedarf bereits im Rahmen des Berufungsverfahrens die Anordnung einer (zumindest kombinierten) Massnahme nach Art. 59 StGB erwägen. 28.4 Aktennotiz Telefonat zwischen den BVD und Frau BC.________ vom 5. September 2023 (Akten BVD, pag. 502) Frau BC.________ teilte den BVD mit, dass sie seitens des BA.________ für den Fall zuständig sei.